720 Franken für alle statt Steuergeschenke für wenige

Argumente

AUSGANGSLAGE
Die stark steigenden Steuereinnahmen in der Stadt Luzern haben in den vergangenen Jahren zu hohen Überschüssen geführt. Diese wurden insbesondere dazu genutzt, die Steuerbelastung für die reichsten Menschen in der Stadt zu reduzieren, indem dreimal in Folge die Steuern gesenkt wurden. Im Jahr 2025 wurden gegenüber 2020 so Steuergeschenke in der Höhe von ca. 62 Millionen Franken verteilt. 


WAS?
Statt weitere Steuergeschenke an jene zu verteilen, die sowieso schon sehr viel haben, soll die gesamte Stadtbevölkerung profitieren. Dafür bekommt jede und jeder einen genau gleich hohen Betrag. Die Summe dieser Beträge ist gleich hoch, wie die im Vergleich zu 2020 gewährten Steuergeschenke. Im Jahr 2025 wären das total über 62 Millionen oder 720 Franken pro Kopf. Eine vierköpfige Familie erhält so 2880 Franken. 

WARUM?
Die Mieten und Krankenkassenprämien sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig haben von den Steuersenkungen viele Menschen und insbesondere Familien nur wenig profitiert. Mit der gleichmässigen Verteilung der Gewinne wird die Kaufkraft der breiten Bevölkerung endlich wieder gestärkt.


WIE?
Die Stadt hat vor einigen Jahren bereits ein Modell ausgearbeitet, wie Pro-Kopf-Beiträge sehr einfach und kostengünstig ausbezahlt werden können. Wer das Geld nicht möchte, kann darauf ganz verzichten oder angeben, dass dieses im Rahmen der städtischen Solidaritätsbeiträge gespendet werden soll.

Fragen und Antworten

  • Übermässige Steuererträge der Stadt Luzern werden künftig gleichmässig an alle in der Stadt Luzern wohnhaften natürlichen Personen rückverteilt. Dabei sind folgende Grundsätze einzuhalten:

    1. Eine Rückverteilung erfolgt für jedes Steuerjahr, in dem der Steuerfuss der Stadt Luzern unter jenem das Referenzjahres 2020 (1.75 Einheiten) liegt.
      Die rückzuverteilende Summe errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Steuerfuss des Referenzjahres von 1.75 Einheiten und dem Steuerfuss des aktuellen Steuerjahres, multipliziert mit dem effektiven Steuerertrag pro Einheit gemäss der genehmigten Jahresrechnung des Vorjahres (rückzuverteilende Summe = {1.75 - [aktueller Steuerfuss]} * Steuerertrag pro Einheit gemäss genehmigter Jahresrechnung des Vorjahres).

    2. Eine Rückverteilung erfolgt überdies, wenn das Nettovermögen der Stadt Luzern gemäss genehmigter Jahresrechnung über dem im Reglement über den Finanzhaushalt festgelegten Zielband liegt.
      Diesfalls ist der gesamte das Zielband übersteigende Betrag zurückzuverteilen.

    3. Anspruchsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember des der Auszahlung vorangehenden Kalenderjahres seit mindestens einem Jahr mit Wohnsitz in der Stadt Luzern gemeldet sind – unabhängig von Alter oder Nationalität.

    4. Die rückzuverteilende Summe wird gleichmässig auf alle anspruchsberechtigten Personen verteilt.

  • Ja, auch Menschen mit hohem Einkommen erhalten den Beitrag. Auf den ersten Blick mag das irritieren. Entscheidend ist aber die Finanzierung: Dank der progressiven Steuern tragen Gutverdienende überproportional zur Finanzierung bei – sie profitieren also deutlich weniger, als sie es bei einer Steuersenkung täten.
    Dieses Prinzip kennt man auch von der AHV oder der Volksschule: Alle profitieren, unabhängig vom Einkommen, doch die Finanzierung ist sozial abgestuft. Eine gleichmässige Verteilung signalisiert: Alle Bürger:innen sind gleichwertige Mitglieder der Stadtgemeinschaft. Es fördert Solidarität und verhindert Spaltungen zwischen «Profiteuren» und «Zahlenden».

  • Tatsächlich werden Steuermittel bereits heute für Umverteilung eingesetzt – etwa über die progressive Einkommenssteuer, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen. Pro-Kopf-Beiträge sind ein transparenter Weg, möglichst vielen Menschen von diesen Effekten profitieren zu lassen, auch jenen, die durch andere Instrumente nicht erreicht würden. Ausserdem muss sich niemand als «arm» oder «bedürftig» ausweisen. Eine Stigmatisierung wird vermieden.

  • Steuersenkungen nützen vor allem Menschen mit sehr hohen Einkommen – und entlasten Normal- und Geringverdienende kaum. Deren Hauptbelastungen sind steigende Mieten und Krankenkassenprämien. Pro-Kopf-Beiträge kommen hingegen allen gleichermassen zugute und sind sozial gerechter.

  • Nein – das Verfahren ist einfach: Alle erhalten einen Brief mit Zugang zu einem Onlineformular. Nach der Authentifizierung kann die IBAN angegeben werden, und der Betrag wird überwiesen. Wer möchte, kann darauf verzichten oder den Betrag direkt spenden. Menschen ohne Internetzugang können das Formular per Post einreichen.

  • Die Stadt Luzern soll keine grossen Vermögen anhäufen. Das Finanzreglement sieht eine Obergrenze von 400 Mio. Fr. vor – dieser Wert wurde bereits überschritten.

  • Nein. Die Beiträge sind zu gering, um für einen Umzug attraktiv zu sein. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten in Luzern (Mieten, Krankenkassenprämien) deutlich höher als in den meisten Umlandgemeinden – ein Umzug wäre für einkommensschwache Personen in der Regel ein Verlustgeschäft.

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